Das Naturschutzgebiet Kaisergebirge
Das Naturschutzgebiet Kaisergebirge befindet sich östlich von Kufstein. Eine prachtvolle und ursprüngliche Natur erstreckt sich direkt von Kufstein über eine weite Gebirgskette.
Hier gilt es, Pflanzen und Tiere in ihren natürlichen Lebensräumen zu schützen. Besonders markant sind im Kaisergebirge der Lebensraum Fels und Wald, aber auch die Alm, das Moor und das Wasser sind wertvolle Habitate für Flora, Fauna und nicht zuletzt auch für uns Menschen als Trinkwasserquelle und Erholungsraum.
Das Schutzgebiet auf einen Blick
- Fläche: 92,6 km²
- Standort: Kufstein, St. Johann, Ebbs, Walchsee, Kirchdorf, Going, Ellmau, Scheffau
- Seehöhe: 480-2344 m
- Naturschutzgebiet seit 1963 (Neuverordnung 2013)
Jede und Jeder Einzelne kann einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der Schönheit des Naturschutzgebietes Kaisergebirge beitragen.
3Danke, dass du..
- deinen Hund an die Leine nimmst.
- deinen Müll und Hundesäckchen wieder mit ins Tal bringst.
- den Lebensraum von Pflanzen und Tieren respektierst.
3Danke, dass du..
- keine Tiere fütterst und einen sicheren Abstand hältst.
- auf den ausgeschilderten Wegen bleibst.
- kein offenes Feuer machst.
3Danke, dass du..
- offizielle Übernachtungsmöglichkeiten nutzt.
- die Ruhe genießt und auf laute Geräusche verzichtest.
- dich mit eigener Körperkraft bewegst.
Informative Veranstaltungen..
Am 29. April 1963 wurde das Kaisergebirge offiziell zum Naturschutzgebiet erklärt. Darum feiern wir dieses Jahr das 60-jährige Jubiläum des Naturschutzgebietes. Im Fokus des Jubiläums steht aber keine große offizielle Feier, sondern vielmehr die Sensibilisierung für das und die Aufklärung rund um das Naturschutzgebiet. Nur mit einem bewussten Verhalten kann die Schönheit und Unberührtheit der Natur erhalten bleiben.
Die Geschichte
Am 29. April 1963 wurde das Kaisergebirge zum Naturschutzgebiet erklärt. Dabei waren die Gründe des Initiator, dem seinerzeitigen Besitzer des Berghof Pfandl im Kaisertal, Franz Schwaighofer: Der Schutz von Flora und Fauna mit all ihren lokalen Besonderheiten, das Verbot von jeglichem, motorisierten Verkehr oder (weiteren) Seilbahnbauten, das Bewahren dieser einzigartigen Bergwelt für nachfolgende Generationen und die Erhaltung einer „Oase der Ruhe“ in einer vom Wirtschaftswachstum geprägten Zeit bzw. Gesellschaft.
Erfahre mehr über die Entstehungsgeschichte des Naturschutzgebietes
Hintergrund: Wie das Kaisergebirge zum Naturschutzgebiet wurde
„Seilbahnbetreiber gegen Naturschützer“, „Wirtschaftstreibende gegen Ruhesuchende“, „Bauern gegen Bergsteiger“ – diese vermeintlichen Konfliktparteien und ihre Auseinandersetzungen könnten genauso gut einem aktuellen Artikel zum Thema „Tourismus im Alpenraum“ entspringen. Tatsächlich beschreiben sie aber jene Begebenheiten, die sich bereits Ende der 1950er Jahre rund um das Kaisergebirge, insbesondere in der Stadt Kufstein, abgespielt haben. Angestoßen vom Besitzer des Berghof „Pfandl“, Franz Schwaighofer, begann damals eine politische und gesellschaftliche Debatte darüber, das Kaisertal und in weiterer Folge das gesamte Kaisergebirge unter Naturschutz zu stellen. Diese Debatte sollte den Gemeinderat, aber auch Wissenschaftler, Verbände wie Alpenverein oder Naturfreunde, dem Verein für Heimatkunde und Heimatschutz in Kufstein, aber auch den deutschen Naturschutzringes oder dem Verein zum Schutze der Alpenpflanzen- und Tiere in München, wie auch die politischen Verantwortlichen des Landes Tirols von 1959 bis 1963 intensiv beschäftigen.
„Der Unterzeichnete stellt hiermit einen Antrag, das Gebiet des Kaisertales in seiner gesamten Ausdehnung vom Kaiserbachaustritt in der Sparchen bis Stripsenjoch einschließlich des Zahmen und Wilden Kaisergebirges als Naturschutzgebiet zu erklären, und zwar im besonderen Hinblick darauf, daß dieses Gebiet für alle Zukunft einem allgemeinen motorisierten Verkehr zur Gänze verschlossen bleibe und jegliche weitere Erschließung durch Straßen- oder Wegbau innerhalb des Kaisertals nur insoweit zu gestatten sei, als sie durch rein forstliche Bedürfnisse erforderlich wäre.“ (…) „Es ist seit jeher für alle Freunde einer stillen Alpenwelt, Hochtouristen, Wanderer oder Erholungssuchende, ein beliebtes Ziel gewesen und bildet gerade in der heutigen Zeit der Verkehrshast, des Lärms und der sonstigen ‚Segnung der Zivilisation‘ eine Zufluchtsstätte, die sie anderswo selten noch oder nur unter größeren Strapazen finden können. (…)“ schrieb der Antragsteller 1959.
Debatte auch außerhalb des Gemeinderats
Diesem Antrag folgte eine umfangreiche Schreibtätigkeit aller Involvierten, in der zunächst nur wohlwollende Stellungnahmen eingingen, die sich allesamt für den Schutz der Natur und der Schaffung bzw. Erhaltung einer idealen „Oase der Ruhe“ aussprachen. Dennoch: In der Gemeinderatssitzung vom 9. Juli 1960 wurde der Antrag zur „Unter Naturschutz Stellung“ des Kaisergebirges mit 10:9 Stimmen zunächst abgelehnt, da dadurch wirtschaftliche Nachteile befürchtet wurden. Insbesondere in Bergsteigerkreisen sorgte das negative Abstimmungsergebnis für Bestürzung, was folgte war ein sogenannter „Pressekampf“, dies- und jenseits der Grenze zu Bayern. Auch an das Stadtamt ergingen rund 70 Stellungnahmen und Protestschreiben, was den Befürworter*innen im Gemeinderat Auftrieb verlieh und dafür sorgte, dass eine weitere Abstimmung am 3. November 1960 zum Thema zu Gunsten eines Antrags an die Tiroler Landesregierung zur Schaffung eines Naturschutzgebiets ausging.
Den gesamten politischen Prozess nachzuzeichnen, würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen – allen Interessierten sei aber unbedingt der Text „Naturschutzgebiet ‚Kaisergebirge‘ Ja oder Nein?“ des seinerzeitigen Naturschutzbeauftragten des Bezirks Kufsteins, Prof. Kurt Fischer, aus dem Jahr 1962 ans Herz gelegt; Denn wie eingangs erwähnt – der Inhalt hat nichts an Aktualität eingebüßt und wird bei interessierten Leser*innen durchaus für das eine oder andere Schmunzeln sorgen.
Volksbefragung am 5. November 1961
Das Ergebnis der politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung rund um das Naturschutzgebiet war jedenfalls, dass am Sonntag den 5. November 1961 eine Volksbefragung zu folgender Frage durchgeführt wurde: „Soll der Gemeinderatsbeschluss vom 3. November 1960 betreffend einen Antrag an die Tiroler Landesregierung auf Erlassung einer Verordnung nach § 4 des Landesgesetz LGBl. Nr. 31/1951 mit dem Inhalt, das Gebiet des Kaisergebirges zu Naturschutzgebiet, aufgehoben werden?“ Die Frage konnte logischerweise nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden.
Im Vorfeld der Volksbefragung gingen sowohl von Naturschutzbefürwortern wie auch von -gegnern Postwurfsendungen an die Kufsteiner Haushalte. Im Vorfeld der Abstimmung war aber schon abzusehen, dass sich die Befürworter mit sehr großer Wahrscheinlichkeit durchsetzen würden, denn Nichtwähler würden nämlich nach den damals geltenden, gesetzlichen Vorschriften als „Nein-Stimmen“ – also als Stimme gegen die Aufhebung des betreffenden Gemeinderatsbeschluss und für die Schaffung des Naturschutzgebiets Kaisergebirge - zählen.
Das Ergebnis: Von 7.124 Stimmberechtigten gaben 587 Personen ihre Stimme ab. Davon waren 585 gültig, 125 stimmten mit „Ja“ (also gegen das Naturschutzgebiet) und demgegenüber 460 mit „Nein“ (also für das Naturschutzgebiet). Damit stand fest, dass der Kufsteiner Gemeinderat seinen Beschluss vom 3. November nicht aufheben würde. Einige Stellungnahmen und Besprechungen zwischen dem Amt der Tiroler Landesregierung und vom Naturschutzgebiet betroffenen Gemeinden später war es soweit: In ihrer Verordnung vom 29. April 1963 wurde das Kaisergebirge zum Naturschutzgebiet erklärt.
Damals wie heute: Gäste suchen Verbundenheit mit der Natur
In seinem Vorwort – auch dieser Text sei dem interessierten Publikum empfohlen - zum Sonderdruck „Das Naturschutzgebiet ‚Kaisergebirge‘“ schreibt der Vizepräsident des Tiroler Landtags, Dr. Karl Erlacher, 1965 mitunter folgende Zeilen: „Naturschutz ist menschliche Verpflichtung und seelische Bereicherung. Im Zeitalter der Vermassung und der modernen Industriegesellschaft brauchen wir mehr denn je die Wechselwirkung Mensch-Natur. Woher anders könnten wir die innere Kraft zum Menschsein schöpfen als aus der Natur? Naturschutz kann daher nicht nur die Aufgabe einiger Zweckvereine und Idealisten sein, der Schutz der Natur ist eine staatspolitische Pflicht, der sich kein politisch Verantwortlicher entziehen kann und darf. (….)
Ich möchte nicht behaupten, daß in der Fremdenverkehrswirtschaft der Naturschutz keine Rolle spielt. Wie viele Gäste suchen heute, des Großstadtlärms überdrüssig, die Verbundenheit mit der Natur und das einsame Bergdorf. Vielleicht wird man bald erkennen, dass das Naturschutzgebiet „Kaisergebirge“ ein Anziehungspunkt für alle ist. (…)“
Und damit sollte er absolut Recht behalten – und zwar möglicherweise länger, als man in den 1960ern in Anbetracht der bewegten Vorgeschichte des Naturschutzgebiets, zu hoffen gewagt hätte. Denn 60 Jahre später ist der Naturschutz der „Fremdenverkehrswirtschaft“, die heutzutage in Tourismusverbänden (TVB) organisiert ist, ein zentrales Anliegen; Das Kaisergebirge ist nach wie vor ein Anziehungspunkt für alle, die Ruhe und Ausgleich in der Natur suchen. Grund genug für die um das Kaisergebirge angesiedelten TVBs – Kufsteinerland, St. Johann und Wilder Kaiser – sich anlässlich des 60-Jährigen Jubiläums gemeinsam auf diesen „Schatz“ und dessen Schutz zu besinnen.
Quellen und weitere Informationen:
Kurt Fischer: Naturschutzgebiet Kaisergebirge „Ja oder Nein?“ (1962)
Dr. Karl Erlacher: Vorwort zum Sonderdruck „Das Naturschutzgebiet ‚Kaisergebirge‘“ (1965)